Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Grundsätzliches

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Lieferungen und Leistungen. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn wir sie für den jeweiligen Vertragsabschluss schriftlich anerkennen.

2. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung oder Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen.

 

II. Angebote und Abschlüsse

1. Sämtliche Angebote sind – wenn nicht ausdrücklich in schriftlicher Form anders vereinbart – freibleibend und verpflichten uns nicht zur Lieferung. Sie werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bzw. Auftragsannahme für uns verbindlich. Dasselbe gilt für Reiseaufträge (auch Absprachen mit unseren Vertretern) und mündlich bzw. fernmündliche Bestellungen. Die Ausführung eines mündlich bzw. fernmündlich erteilten Auftrages gilt als Auftragsannahme.

2. Abbildungen, Zeichnungen und Markenangaben sind unverbindlich.

3. Unsere Vertreter sind zur Abgabe von schriftlichen oder mündlichen Verpflichtungserklärungen nicht berechtigt. Bei Lieferungen aufgrund mündlicher Bestellung gehen die Folgen allfälliger, durch Hörfehler oder Missverständnis verursachten fehlerhaften Lieferungen nicht zu unserer Lasten.

4. Artikel, welche als Muster oder zur Auswahl bestellt werden, werden ab Versand nach 10 Tagen berechnet. Muster oder Artikelvorlagen werden nicht kostenlos abgegeben. Musterartikel in einwandfreiem Zustand werden bei Rückgabe innert 3 Monaten nach Verrechnung 100% gutgeschrieben.

 

III. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die angegebenen Preise sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen und verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, exkl. MWSt. Wir sind berechtigt, unsere Preise zu erhöhen, wenn bis zum Zeitpunkt der Lieferung eine Änderung von der Kalkulation der Preise zugrunde gelegten Umständen eingetreten ist. Dies gilt insbesondere bei Preisschwankungen, Lohnerhöhungen oder in Fällen nachträglicher Einführung oder Erhöhung von Steuern, Zöllen, öffentlichen Abgaben, Frachten und sonstigen Nebengebühren, durch welche unsere Lieferungen unmittelbar oder mittelbar betroffen oder verteuert wird. Alle Preise verstehen sich mangels anderer Vereinbarung je nach Lieferung ab unserem Lager.

2. Wenn nicht anders vereinbart, gelten die in unseren Angeboten genannten Zahlungsbedingungen. Unsere Rechnungen sind ab Ausstellungsdatum innerhalb von 10 Tagen netto zahlbar.

3. Zahlungen durch Überweisungen gelten mit dem Tage bewirkt, an welchem der Betrag auf unserem Konto gutgeschrieben wird. Gutschriften erfolgen abzüglich der Auslagen vorbehaltlich des Einganges mit Wertstellung des Tages, an welchem wir über den Gegenwert verfügen können.

4. Bei Zielüberschreitungen haben wir Anspruch auf Zinsen in der Höhe von mindestens 8% über dem Basiszinssatz der OeNB ab dem Tage der Ausstellung der Rechnung.

Für Mahnschreiben kann ein Pauschalspesenbetrag von 1% des vereinbarten Kaufpreises, mindestens jedoch € 10,- verrechnet werden.

5. Werden diese Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns nach dem jeweiligen Abschluss Umstände bekannt, die nach unserer Meinung die Kreditwürdigkeit des Käufers herabmindern, so werden alle unsere Forderungen, auch solche aus anderen Abschlüssen, sofort fällig.

6. Einwände gegen unsere Rechnungen sind nur innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum in schriftlicher Form wirksam.

 

IV. Eigentumsvorbehalt

1. Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Zahlung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen, insbesondere auch der Saldoforderungen aus laufender Rechnung, die uns aus welchem Rechtsgrund immer zustehen, unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Zahlungsverzug des Käufers berechtigt uns, vom Eigentumsvorbehalt Gebrauch zu machen und die Ware abzuholen.

2. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit anderen uns nicht gehörenden Waren durch den Käufer, überträgt uns der Käufer das ihm zustehende Eigentumsrecht an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der im Eigentumsvorbehalt stehenden Waren. Der Käufer verpflichtet sich, bis zur Bezahlung unserer Rechnungsbeträge sämtliche gelieferte Ware, ob roh, bearbeitet oder zu einer anderen Sache umgebildet, als unser Eigentum zu betrachten, ausreichend zu versichern und für uns sorgfältig zu verwahren.

3. Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, daß die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf in der Höhe des Wertes der Vorbehaltsware zuzüglich sämtlicher Nebenkosten an uns bereits jetzt abgetreten wird, gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung an einen oder an mehrere Abnehmer weiterverkauft wird, sodass bei Entsprechung der Forderung es keines besonderen Übertragungsaktes mehr bedarf.

4. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung, ist der Käufer nicht berechtigt.

5. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeitigen Widerruf einzuziehen.

6. Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer verpflichtet, uns jede Pfändung oder sonstige Beeinträchtigung durch Dritte sofort mitzuteilen und uns jederzeit Auskünfte über deren Verbleib, die allfällige Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren, über Namen und Anschrift der Erwerber sowie über die Höhe und Fälligkeit des Verkaufspreises zu erteilen und zu beweisen.

 

V. Lieferung

1. Es steht uns die Wahl des Herstellers, des Werkes oder Lagers, das mit der Lieferung der bestellten Waren betraut werden soll, frei.

2. Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Branchenübliche Mehroder Minderlieferungen der abgeschlossenen Menge sind zulässig.

3. Bei Werkslieferungen ist das vom Wiegemeister festgestellte Gewicht oder andere Mengeneinheiten maßgebend, der Gewichtsnachweis wird durch Vorlage des Wiegezettels erbracht. Für Lieferungen im Lagergeschäft ist das auf unserer Waage ermittelte Gewicht für die Berechnung maßgebend. Gewichtsfeststellungen können nur auf der Grundlage von amtlichen Nachwiegungen unverzüglich bei Anlieferung beanstandet werden.

4. Der Warenversand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Unvorhergesehene Ereignisse, höhere Gewalt, Störungen im Betrieb, Rohstoffmangel, Arbeitermangel oder andere Ursachen entbinden uns von etwa übernommenen Lieferverpflichtungen. Zugesagte Liefertermine gelten als unverbindlich. Für verspätet eingetroffene Lieferungen anerkennen wir keine wie immer gearteten Ersatzansprüche wie Gewinnentgang, Pönalstrafen gegenüber Dritten sowie Nichtübernahme der Sendung.

5. Versandwege und Beförderungsmittel sind unserer freien Wahl – unter Ausschluss jeder Haftung – überlassen.

 

VI. Lieferzeit

1. Lieferfristen und Termine gelten nur annähernd, es sei denn, dass wir diese schriftlich und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.

2. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor technischer Klarstellung und Freigabe mit Unterschrift aller Ausführungseinzelheiten.

3. Bei Lieferverzug ist der Käufer erst dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er uns zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Soweit innerhalb der Nachfrist die Lieferung erfolgt, entfallen für den Käufer sämtliche Rechte aus dem Verzug. Im übrigen hat der Käufer nur ein Rücktrittsrecht, Schadenersatz jeglicher Art ist ausgeschlossen.

4. Die Lieferung gilt mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft als erfolgt. Versandbereit gemeldete, aber nicht sofort abgerufene Waren kann der Verkäufer auf Kosten und Gefahr des Käufers nach eigenem Ermessen lagern und als geliefert berechnen.

 

VII. Schadenersatz

1. Der Besteller verzichtet, ausgenommen bei Vorsatz, ausdrücklich auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeder Art, insbesondere auch wegen Nichterfüllung oder Verzug.

 

VIII. Mängelrüge und Haftung

1. Da wir nicht selbst Hersteller, sondern nur Wiederverkäufer sind, kann unsere Gewährleistung höchstens jener des Lieferwerkes entsprechen. Wir verpflichten uns, die Interessen unserer Kunden gegenüber dem Hersteller gewissenhaft zu vertreten, müssen aber unsere Kunden in Erfüllung ihrer Ansprüche grundsätzlich an die Hersteller verweisen und die Übernahme zusätzlicher Garantien ablehnen.

2. In jedem Falle müssen Mängelrügen spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich erhoben werden. Beanstandungen sind unzulässig, wenn sich die Ware nicht mehr am Befindungsort oder im Zustand der Ablieferung befindet. Auf Verlangen müssen Proben der beanstandeten Ware vom Kunden beigestellt werden. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung, spätestens aber 6 Wochen nach Empfang der Ware zu regeln. Als mangelhaft anerkannte Ware nehmen wir nach unserem Ermessen entweder gegen Ersatz der Ware oder gegen Rückerstattung des hiefür berechneten Preises frei Werk zurück. Darüber hinausgehende, wie immer geartete Ansprüche aus welchem Titel immer, insbesondere solche auf Ersatz eines direkten oder indirekten Schadens oder Gewinnentganges, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

3. In Mengen, Maßen, Formen und Ausführung behalten wir uns die handelsüblichen Spielräume vor. Kleine, an sich unschädliche Fehler, wie Risschen, Flugrost, Weißrost und dergleichen, sind oft unvermeidlich und berechtigen daher nicht zu Beanstandungen. Deklassiertes Material – sogenannte IIa-Ware – gilt als „nach Besichtigung“ verkauft und sind Mängelrügen deshalb ausgeschlossen.

 

IX. Retourwaren

1. Retoursendungen dürfen nur mit unserem Einverständnis und ohne Nachnahme erfolgen. Für Retourwaren leisten wir Gutschrift auf folgender Basis:

a) mit 10% Abzug, wenn sich die Ware und die zugehörige Verpackung in einem einwandfreien und verkaufsfähigen Zustand befindet;

b) mit 20% Abzug, wenn sich die Ware in einem einwandfreien Zustand befindet, aber neu verpackt werden muss;

c) mit 30% Abzug, wenn die Gegenstände außerdem noch gereinigt bzw. überholt werden müssen.

2. Sonderanfertigungen, separate Bestellungen oder auf Maß geschnittene Waren können nicht zurückgenommen werden.

3. Abzüge für Retouren oder beanstandete Waren sind grundsätzlich erst nach Einlangen unserer diesbezüglichen Gutschrift statthaft.

 

X. Vorbehalte

1. Sollten einzelne Punkte dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen zwingen, gesetzlichen Anordnungen zu widersprechen, so wird dadurch die Wirksamkeit des ganzen übrigen Inhalts der Bedingungen nicht aufgehoben.

2. Vom Besteller vorgeschriebene anderslautende Bedingungen werden ohne unsere schriftliche Bestätigung nicht anerkannt.

 

XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Der Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus den Rechtsverhältnissen mit dem Käufer ergebenden oder damit zusammenhängenden Rechte und Pflichten ist für beide Teile Hall in Tirol.
 

Stand: 01.01.2018